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Heidi Ambiel (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

21.2.2002

WARTEN AUF DIE GUTACHTER

 

Die Gerichtspsychiatrie steckt in der Krise. Auf zwanzig Spezialisten fallen jährlich 4000 Fälle. Dies führt zu massiven Verzögerungen von Strafprozessen.

 

Erich Kuhn, Staatsanwalt des Kantons Aargau, und Josef Sachs, Gerichtspsychiater, pflegen intensiven Kontakt. Sachs erstellt im Auftrag Kuhns psychiatrische Gutachten. «Manchmal muss ich Herrn Sachs auch mahnen», sagt Kuhn. Und Sachs bekennt: «Mit den Fristen ist das so eine Sache. Meist vergeht schon ein halbes Jahr, bis ich mit dem Gutachten überhaupt beginnen kann.»

 

Das Geständnis von Josef Sachs fördert ein Dilemma zu Tage: der Mangel an Gerichtspsychiatern in der Schweiz. Die notorische Überlastung der wenigen Spezialisten führt im Endeffekt zu massiven Verzögerungen von Strafprozessen. «Unhaltbar» ist dieser Zustand für Staatsanwalt Erich Kuhn insbesondere, wenn der Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzt. «In zahlreichen Fällen muss mit der Anklage Monate, oft sogar über ein Jahr zugewartet werden, weil Gutachten sich verspäten.»


Prekär ist die Situation vor allem in Kantonen, die nicht über forensische Institute verfügen oder keine Universität betreiben. So rennen die Zuger, Schwyzer und Urner Strafverfolgungsbehörden oft von einem Fachmann zum andern. Sind die Chefgutachter in Zürich, Basel, Bern und Lausanne überlastet, müssen die Innerschweizer mit Assistenten vorlieb nehmen. «Die Rechnung ist einfach», sagt Gerichtspsychiater Volker Dittmann, leitender Arzt der forensischen Abteilung der Universitätsklinik Basel. In der Schweiz fallen pro Jahr rund 4000 Gutachten an, es gibt aber nur rund 20 anerkannte Gutachter. Dittmann schätzt: «Maximal die Hälfte wird von nicht qualifizierten Leuten erstellt.»


Eine Verbesserung der Ressourcen in der forensischen Psychiatrie fordert auch die Konferenz der Schweizerischen Strafverfolgungsbehörden. Sie verabschiedete im vergangenen Herbst eine Resolution und appellierte an die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK). Die forensischen Dienste der kantonalen psychiatrischen Kliniken seien personell so auszustatten, dass die Gutachten binnen maximal drei Monaten vorlägen. Doch die SDK delegierte das Problem an die Schweizerische Ärztegesellschaft. Sie möge dem Anliegen «Beachtung schenken» und «geeignete Massnahmen zur Verbesserung der unbefriedigenden Situation prüfen».


Unbefriedigend ist die Lage aber auch für die Beschuldigten, betont die Luzerner Oberrichterin Marianne Heer. «Behandlungsfähige» Delinquenten sässen oft «monatelang untherapiert im Gefängnis», sagt sie, «weil kein psychiatrisches Gutachten vorliegt». Ein 54-jähriger Sexualmörder aus Luzern mit massiven Alkoholproblem wartete fast drei Jahre lang im Untersuchungsgefängnis auf zwei in Auftrag gegebene Gutachten. Heer meint: «Da ist die Schmerzgrenze überschritten.»

 

Für Heer liegt das Problem allerdings weniger darin, dass es zu wenig Gutachter gebe, sondern «zu wenig gute Gutachter». Regelmässig muss die Oberrichterin Zweitgutachten einholen, weil Erstgutachten ihren Anforderungen nicht entsprechen. Als erstes Schweizer Gericht hat nun das Luzerner Obergericht eine Verordnung zur Qualitätssicherung der Gutachten verabschiedet, die am 1. Februar in Kraft trat. Darin steht, dass als Entscheidungsgrundlage nur noch «Gutachten neueren Datums» akzeptiert werden und dass nur in «begründeten Fällen» von der vereinbarten Frist abgewichen werden darf.


Neustes Beispiel von gutachterlicher Verzögerung ist der Fall des vierjährigen Adoptivkindes Thiago, das von seiner 37-jährigen Pflegemutter derart misshandelt wurde, dass der Junge 1997 starb. Die Hauptverhandlung fand im Mai 2000 statt, endete jedoch ohne Urteil, weil die Richter ein ergänzendes psychiatrisches Gutachten über die Zurechnungsfähigkeit der Frau anforderten. Am 1. September 2001, anderthalb Jahre später, traf das Gutachten schliesslich ein - nachdem die Staatsanwaltschaft «unzählige Mahnungen» ausgesprochen und dem Gutachter mit einer Ordnungsbusse und Auftragsentzug gedroht hatte. Nützen würde ein Auftragsentzug «ohnehin wenig», sagt Staatsanwalt Andreas Brunner. «Der zweite Gutachter müsste wieder von vorne beginnen.»


Thomas Hansjakob, Eidgenössischer Untersuchungsrichter, kennt das Problem. Im Fall des Millionenbetrügers Dino Bellasi, den Hansjakob zurzeit bearbeitet, wurde der Auftrag für ein psychiatrisches Gutachten im April 2000 erteilt. Statt wie abgesprochen innerhalb von sechs, kam das Gutachten erst nach 17 Monaten. Jetzt wartet der Untersuchungsrichter auf das Ergänzungsgutachten. Prozessbeginn hätte Mitte 2002 sein können. «Ein Teufelskreis», sagt Hansjakob: Der Gutachter kann erst starten, wenn der Untersuchungsrichter seine Recherchen weit vorangetrieben hat, damit er den Sachverhalt kennt. Der Staatsanwalt kann erst Anklage erheben, wenn der Gutachter fertig ist.


Doch das Dilemma beginnt nicht erst in Amtsstuben und Gerichtssälen, sondern weit früher - an den Universitäten, wo es der Spezialdisziplin Forensik an akademischer Anerkennung fehlt und die Forschung entweder ganz fehlt oder nur rudimentär betrieben wird. Die Medizinstudenten haben kaum Interesse an der Gerichtspsychiatrie. «Die Anforderungen sind hoch, die Wertschätzung gering», sagt Staatsanwalt Andreas Brunner. Abschreckend wirkt auf viele auch die lange Fortbildungszeit. Nach ihrer Anerkennung als Facharzt für Psychiatrie FMH müssen sich die Nachwuchsärzte noch fünf Jahre an einem forensischen Zentrum weiterbilden und sich Kenntnisse im Strafrecht aneignen, um die oft sehr komplexe Fragestellung der Rechtsfachleute zu verstehen. Erschwerend kommt für die Gutachter die psychische Belastung hinzu. Volker Dittmann, einziger Professor für forensische Psychiatrie der Schweiz, erinnert sich: Für die Begutachtung des Sexualtäters René Osterwalder galt es, rund 20 Bundesordner Akten zu studieren. Dazu kam die vierstündige Visionierung eines Videos mit schier unerträglichen Gewaltszenen an Kindern und Babys.


Anders als der therapierende Psychiater, der selbst mit und an den Patienten arbeitet, ist der forensische Gutachter vor allem ein «Schreibtischtäter». Er darf den Exploranden nicht selber therapieren, sieht ihn nur selten, studiert stattdessen kistenweise Akten und wird - wenn er das Gutachten endlich fertig hat - oft von allen Seiten attackiert. Fällt es mild aus, reklamiert die Staatsanwaltschaft. Fällt es hart aus, die Verteidigung. Im Falle der Doppelmörderin und Brandstifterin Caroline H. wurden innerhalb von acht Jahren sechs Gutachter mobilisiert. Einmal stufte man die Frau als «geisteskrank», einmal als «philosophisch krank» ein, da ihr «die essenziellen Aspekte des Menschseins fehlten».


Seit der Mörder Erich Hauert auf Grund eines Gutachtens in den Hafturlaub entlassen wurde und am Zollikerberg eine Pfadfinderin umbrachte, stehen die Gerichtspsychiater auch von Seiten der Medien und der Gesellschaft unter Druck: Trifft ihre Prognose über die Rückfallgefahr eines Mörders zu, nimmt es niemand zur Kenntnis. Unterschätzen sie aber das Risiko, werden sie für Wiederholungstaten mitunter verantwortlich gemacht.


«Nicht jedermanns Sache», stellt Mario Etzensberger, Gutachter des Serienmörders Werner Ferrari, fest. Für den Chefarzt der psychiatrischen Klinik Königsfelden wirkt sich der Mangel an Kollegen direkt auf das Pensum seiner beiden Kaderärzte aus. Diese bearbeiten bis zu zehn Gutachten gleichzeitig. In der Bewilligung von neuen Stellen sieht er allerdings keine Lösung, «weil gar nicht sicher ist, ob man sie überhaupt besetzen kann». So kommt es, dass der Kreis der Gutachter klein bleibt und bei spektakulären Fällen immer wieder dieselben Experten zum Zuge kommen: Volker Dittmann, Josef Sachs, Martin Kiesewetter, Frank Urbaniok, Ulrich Mielke und Mario Etzensberger - um nur die prominentesten zu nennen. Letzterer fühlt sich auch an der Universität Zürich en famille. An seiner Forensik-Vorlesung begrüsst er nicht mehr als zwölf Studenten.