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TEXT

Sabine Windlin

DATUM

24.8.2002

EIN KOMPLIZIERTES GLüCK

 

Eine Schweizerin fordert das Aufenthaltsrecht für ihre neuseeländische Partnerin. Diese Woche entscheidet das Bundesgericht in einem Präzedenzfall darüber.

 

Hätte Eva-Maria Pally ihre Herbstferien 1994 nicht in Neuseeland verbracht, stände sie diesen Freitag womöglich nicht vor dem Bundesgericht in Lausanne. Aber die 35-jährige Schweizerin war in Neuseeland und verliebte sich - in eine Frau. Ein Verbrechen? «Ein grosses Glück», sagt Pally und präzisiert: «ein kompliziertes Glück.»


Die Lebensgemeinschaft von Eva-Maria Pally und ihrer Freundin Gill Colston beschäftigt die Schweizer Behörden seit nunmehr drei Jahren. Das Liebespaar möchte gemeinsam in der Schweiz leben und arbeiten und darf nicht. Diese Woche entscheidet das Bundesgericht in einem Präzedenzfall über die Zukunft der beiden Frauen. Die Forderung an die höchsten Richter, welche die Frauen mit Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention stellen, ist simpel: das Aufenthaltsrecht für die Neuseeländerin in der Schweiz.


Grosse Erwartungen in diesen Entscheid setzen auch andere binationale homosexuelle Paare. Sie hoffen, dass das Bundesgericht die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt der ausländischen Person formuliert. Damit wäre die Bewilligungserteilung nicht mehr wie bisher vom «freien Ermessen» der Behörden und vom Goodwill des zufällig zuständigen Beamten abhängig, sondern könnte unbürokratisch vollzogen werden - wie das bei Ehepaaren schon längst der Fall ist.


Eva-Maria Pally und Gill Colston haben im Namen der Liebe einen Irrweg durch die Verwaltungs- und Gerichtsmühlen durchlaufen; einen Irrweg, auf dem sie kontinuierlich gescheitert sind. Die Zürcher Fremdenpolizei, der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht - sämtliche Instanzen haben der Neuseeländerin den Aufenthalt in der Schweiz verweigert. Der Grund: Ihre Liaison sei kein «Härtefall».


Als solche akzeptiert wurden in den letzten Jahren nur ein verschwindend kleiner Teil. Warum? Um gesetzlich als «Härtefall» durchzugehen, müssen Lesben und Schwule gemäss Weisung des Bundesamts für Ausländerfragen präzis das nachweisen, was auf Grund des fehlenden Aufenthaltsrechts so schwierig ist: eine «länger dauernde, intakte und gelebte Beziehung». «Länger dauernd», das heisst rund vier Jahre - eine Zeitspanne, in der selbst viele Ehen bereits wieder geschieden sind.


Wie entwürdigend der «Härtefall»-Nachweis sein kann, zeigen die Dossiers, die die Homosexuellen der Fremdenpolizei mitunter zustellen. Das «Beweismaterial» erstreckt sich von Familienfotos, Flugtickets, Telefon- und Hotelrechnungen bis hin zu Postkarten und von Hand geschriebenen Liebesbriefen. In der Hoffnung auf eine fremdenpolizeiliche Bewilligung durchstöbern die Homosexuellen ihre Schubladen oft minuziös nach Indizien der Liebe. Je nach Misstrauen verlangen die Beamten auch noch eine Bescheinigung der Eltern, die die homophile Beziehung von Sohn oder Tochter bestätigt - ein Dokument, das nur jene Lesben und Schwulen liefern können, die den Mut haben, ihre Homosexualität offen zu leben.


Bei der Fremdenpolizei Zürich trafen schon Videokassetten ein, die den gemeinsam verbrachten Urlaub zweier Schwulen dokumentierten. «Das», sagt der zuständige Beamte Dieter Hirt, «geht uns dann fast zu weit.» Andere flüchten in der Not in eine Scheinehe. Zwei Schwule tun sich mit zwei Lesben zusammen und heiraten «übers Kreuz».


Das kam für Eva-Maria Pally und ihre Lebenspartnerin nicht in Frage. «Eher heirate ich Gill, denn die liebe ich.» Um dies glaubhaft zu machen, schickte Pally den Zürcher Beamten unter anderem eine Kinderzeichnung mit einer Widmung ans Liebespaar: «Für Eva-Maria und Gill».
Vergebens. In seinem Urteil vom November 1998 kam der Zürcher Regierungsrat zum Schluss, Pally und Colston könnten ihre gegenseitige Zuneigung wie zwei locker befreundete Schulkameradinnen auch aus der Ferne pflegen. Dass dies - bei einer Distanz von rund 20 000 Kilometer Luftlinie - nicht ganz einfach würde und sowohl das zumutbare Mass an Flexibilität als auch die Finanzen der beiden Frauen sprengen könnte, liessen die Beamten ausser Betracht. Die Neuseeländerin, schlug man vor, könne ihre Freundin in der Schweiz als Touristin mit gelegentlichen Besuchen beglücken: Zweimal pro Jahr während höchstens drei Monaten.


Dazu war die Neuseeländerin tatsächlich bereit - ohne Rücksicht auf Verluste. Während ihren Aufenthalten in der Schweiz konnte die Neuseeländerin nämlich nicht arbeiten, da sie erstens nur Touristin war und zweitens fast kein Deutsch sprach. Umgekehrt hatte die Schweizerin im Land der Geliebten immerhin die Möglichkeit, ein bisschen Geld zu verdienen - auf Grund der lokalen Arbeitsmarktsituation allerdings nicht wie in Zürich als diplomierte Akupressurtherapeutin oder Marktforscherin, sondern als Arbeiterin in einer PVC-Fabrik.


Das gegenseitige Entgegenkommen über die ganze Erdkugel hat die Frauen mittlerweile reichlich Zeit, Geld und Nerven gekostet. Nur dank der finanziellen und moralischen Unterstützung der Lesbenorganisation Schweiz (Los) und der Schwulenvereinigung Pink Cross hatten sie die Courage, ihren Fall bis vor Bundesgericht weiterzuziehen. Die Dachverbände der Lesben und Schwulen sind es denn auch, die für den Prozess und für die Kosten der zwei Flugtickets aufgekommen sind. Theoretisch wäre die Anwesenheit der Klägerinnen in Lausanne gar nicht nötig. Wohl wissend, dass Präsenz vor Ort sicher nicht schadet, werden Pally und Colston den Richtern zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung aber physisch gegenübersitzen - von Angesicht zu Angesicht.


«Das ist es wert», sagt ihr Anwalt Pierre-André Rosselt. Die Forderung nach einem besseren Rechtsschutz für gleichgeschlechtliche, binationale Paare ist für den 40-jährigen Zürcher auch deshalb evident, weil er Schwule und Lesben in Zukunft vor Scheinehen bewahren will. «Denn dann», weiss Rosselet aus dem Berufsalltag seiner Praxis, «fängt die Tragödie erst an.»

 

ENDE LAUFTEXT


Rechtliche Lage
Der bessere rechtliche Schutz für gleichgeschlechtliche Paare ist auch auf Bundesebene ein Thema dank dem ehemaligen liberalen Genfer Nationalrat Jean-Michel Gros und der parlamentarischen Initiative «für die Registrierung von zusammenlebenden Paaren». Sie verlangt eine Revision des Zivilgesetzbuchs. Nicht nur im Ausländerrecht, auch im Erb-, Steuer- Sozialversicherungs- und Mietrecht sollen Lesben und Schwule besser gestellt werden. Im Herbst 1999 fand das Begehren eine deutliche Mehrheit im Nationalrat. Deren Rechtskommission muss bis zum Winter 2001 eine konkrete Vorlage ausarbeiten.