PUBLIKATION

Schweizer Familie
 

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

13.4.2008

BUNDESRICHTER IM BETT

 

Amt für Werkmängel

 

Ich weiss nicht, wie Sie nächtens Ihr Bett erreichen (woher soll ich auch?). Meins steht mitten im Zimmer, und wenn ich mich schlafen legen möchte, hebe ich den Fuss und lege mich in die Horizontale. So einfach geht das.

 

Nun gibt es allerdings Wohnungen, die dergestalt konzipiert sind, dass das Bett nicht auf dem Boden eines Schlafzimmers, sondern auf einer Galerie erhöhten Niveaus steht. Ja, das tönt ziemlich romantisch, fast abenteuerlich, wenn man bedenkt, dass dem Zugang zum Schlafplatz eine allabendliche Kletteraktion vorangeht, was durchaus seinen Reiz haben kann, vor allem, wenn man frisch verliebt ist. Bevor man über die unkonventionelle Wohnform ins Schwärmen gerät,  sollte man sich jedoch gewahr sein: Schlafengehen oder Aufstehen kann extrem gefährlich sein, sobald der Standort der Bettstatt von der Norm abweicht.

 

Zu beurteilen war vor Bundesgericht in Lausanne eine als Schlafraum genutzte Galerie, die nur über eine mobile Leiter zu erreichen war. Als die Freundin des Mieters eines frühen Morgens ins Wohnzimmer hinuntersteigen wollte, war’s auch schon passiert! Die Leiter geriet ins Wanken und die Frau verlor die Balance. Beim Sturz auf den Boden zog sie sich so schlimme Verletzungen zu, dass sie für mehrere Wochen hospitalisiert und arbeitsunfähig geschrieben werden musste. Wer schuld daran war? Nicht die Frau und auch nicht der Mann, der seiner Freundin den riskanten Abstieg über eine wackelig Leiter zumutete. Nein, der Hausbesitzer war schuld. Es liege ein Werkmangel der Wohnung vor, argumentierte das Gericht, weil die Konstruktion des Zustiegs zur Galerie nicht genügend Sicherheit biete, und verpflichtete den Vermieter zu einer Schadenersatzzahlung von 30 000 Franken.

 

„So locker,“ dachte ich mir, „möchte ich auch mal zu Geld kommen!“ und stellte mich nach Bekanntgabe des Richterspruchs vor die Holztreppe, die zu meinem Estrich im Dachboden führt. Sie ist –wie das Haus – etwa hundert Jahre alt und sehr steil. Sie knarrt, wenn man die Füsse auf die Stufen stellt und verfügt über kein Geländer. In der rechten Hand hielt ich eine alte Ständerlampe, in der linken einen kaputten Bürostuhl. «Bist Du wahnsinnig?», schrie mein Sohn, als er mich, das Mobiliar balancierend, in der prekären Steillage erblickte. «Wird schon schief gehen», gab ich zurück. «Ein Fehltritt noch und wir werden reich sein, richtig reich!»