PUBLIKATION

NZZ am Sonntag

ZUSAMMENARBEIT

Melk Thalmann (Illustration)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

14.10.2007

AUSSER SICH VOR WUT

 

Ein 17-jähriger Lehrling schleicht sich von hinten an seinen Lehrmeister und schlägt ihm mit einem Hammer sechsmal auf den Kopf. Das Motiv der Tat bleibt auch ein Jahr später im Dunkeln.

 

Es ist ein trüber, kühler Tag in Steinhausen im Kanton Zug, als Fabian F., 17 Jahre alt, am 20. Februar 2006 mit seinem Velo zur Arbeit in die Firma fährt, wo er eine Lehre als Innendekorateur macht. Er ist angespannt und unkonzentriert und lässt die Morgenstunden verstreichen. In der Mittagspause raucht er einen Joint, danach dümpeln die Stunden vor sich hin. Um 16 Uhr begibt sich Fabian F. in die Firmengarage, nimmt seinen persönlichen, 30 Zentimeter langen, metallenen Polsterhammer und betritt damit das Büro seines Chefs. Er nähert sich seinem am Schreibtisch beschäftigten Chef, positioniert sich hinter seinem Rücken und schlägt mit dem Werkzeug auf den Hinterkopf des Mannes. Einmal, zweimal, dreimal, viermal. Ein fünftes und ein sechstes Mal saust der Hammer nieder. Erst als eine Mitarbeiterin zu Hilfe eilt, gelingt es dem stark blutenden Opfer, seinem Angreifer den Hammer zu entreissen. Dann ist die Attacke vorbei. Emil T. bleibt am Boden liegen - mit einem Schädeldachbruch, sieben grossen Rissquetschwunden und einem Schädel-Hirn-Trauma. Fabian F. eilt nach draussen, zum nächsten Polizeiposten, und stellt sich. «Ich habe dort Schutz gesucht», wird er später sagen.


Freispruch infolge «Schuldunfähigkeit» lautet das Urteil des Zuger Jugendgerichts, welches im vergangenen Monat den Fall zu beraten hatte. Die Anklage lautete auf versuchte Tötung. Doch die präzisierenden Aussagen einer Gutachterin und die Ausführungen des auf Freispruch plädierenden amtlichen Verteidigers hatten die Staatsanwaltschaft eines Besseren belehrt und die Richter letztlich überzeugt: Dieser bleiche, feingliedrige Jugendliche, der wie 13 aussieht und sehr zurückhaltend wirkt, kann nichts für seine Tat. Fabian F. litt zum Tatzeitpunkt an einer schwersten Störung des Bewusstseins und erlebte sich als «Ich-fremd». Die Attacke war und ist für ihn weder emotional noch logisch erklärbar. Ein Motiv dafür, sagt er, gibt es nicht. «Das ist ein atypischer Fall», sagt Jugendanwalt Alex Briner, der die Untersuchung leitete und mit dem Täter lange Gespräche führte. Freisprüche infolge Schuldunfähigkeit kommen selten vor.


«Ich hatte eine Wut in mir. Eine Wut auf mich selber, im Leben versagt zu haben», sagte Fabian F. an der Verhandlung und faltete die Hände auf dem Schoss. Schwer zu glauben, dass dieser Knabe mit den engelhaft zarten Gesichtszügen, den schmalen Lippen und den zum Rossschwanz gebundenem Haaren einer Fliege etwas zuleide tun könnte. Aber er streitet nichts ab, er erklärt nur: «Kurz vor der Tat ging ich auf die Toilette und schaute in den Spiegel. Ich spürte Flammen in meinem Körper und den Drang, dass etwas passieren muss.» Er habe Angst in dem Moment gehabt, Angst vor der Situation, in welcher er sich befunden und die er nicht im Griff gehabt habe. Dann habe es bei ihm klick gemacht.


Im Fachjargon der Gerichtsgutachterin nennt man den Vorgang eine «erstmals manifestierte psychotische Erkrankung». Etwa ein Prozent aller Menschen erkranken daran, häufig Leute unter 30 Jahren. Die Tat von Fabian F. ereignete sich innerhalb eines akuten psychotischen Schubs. Er konnte in der Zeitspanne des Angriffs nicht auf einen funktionierenden psychischen Apparat zurückgreifen. Er litt an Realitätsverlust. «Erst nachher wurde ich von Gefühlen überflutet», sagt er. Er rannte zum Polizeiposten und gestand dort einem Beamten, was er getan hatte. Die Polizisten glaubten ihm zuerst nicht, dachten, er wolle sich wichtig machen. Erst als per Funk die Informationen über die Bluttat eingingen, verhafteten die Beamten Fabian. Schnell macht die Horrormeldung im Dorf die Runde, das Lokalfernsehen eilt mit Kameras an den Tatort und fabriziert einen Beitrag mit einer nachgestellten Hammerszene. Emil T., 37 Jahre alt, ist ein wichtiger Mann. Er hat das Amt des Fasnachtsoberhaupts inne, soll an Umzügen und Maskenbällen als Anführer repräsentieren. Das ist jetzt nicht mehr möglich.


Nichts in der Jugend von Fabian F. deutete auf eine fatale Entwicklung hin. Er führt ein normales, von den klassischen Sorgen und Nöten gelenktes Teenager-Leben, raucht ein bisschen, kifft ab und zu und trifft sich mit Kollegen. Er ist ein guter Schüler, ein sehr guter sogar. Er hätte den Notenschnitt fürs kantonale Gymnasium gehabt, blieb aber, weil er keine Lust auf sechs Jahre Schule hatte, in der Sek. Die Lehre als Innendekorateur absolviert er mehr demotiviert als engagiert. Er gilt als ruhiger Typ, nicht sehr kommunikativ. Doch irgendeinmal, etwa sechs Monate vor der Tat, kippt es. Fabian F. isoliert sich zunehmend und zieht sich immer mehr zurück. Die Mutter, bei der er wohnt, deutet das asoziale Verhalten als Laune der Adoleszenz und lässt ihren Sohn in Ruhe. Man lebt aneinander vorbei, ein Austausch findet kaum mehr statt. Der Lehrmeister, unzufrieden mit der Leistung seines Lehrlings, konfrontiert Fabian F. mit der Situation. «Er war in der Firma präsent, aber in den Gedanken meistens weit weg. Ich überlegte mir noch, ob ich ihn weiterbeschäftigen sollte, und suchte das Gespräch.» Emil T. macht seinem Lehrling klar, dass er sich mehr anstrengen müsse. Der Lehrling verspricht Besserung, doch es ändert sich nichts. Der Knabe erscheint im Geschäft, werkelt vor sich hin. Er kommt und geht und ist nie richtig da.

Dass das Desinteresse, die Teilnahmslosig- und Gleichgültigkeit, die innere Unruhe und Nervosität Signale einer sich abzeichnenden Psychose sind, kann niemand wissen. Woher auch? In der Nacht schläft Fabian F. nun fast nicht mehr, tagsüber träumt er, unterhält sich mit Figuren, die gar nicht existieren, und flüchtet in eine Phantasiewelt. In seinem Kopf vermengen sich Traum und Realität zu einem unverdaulichen Konglomerat. Er hat eine ver-rückte (sic!) Sicht der Welt, ist ein Geisterfahrer im eigenen Leben.


Seit einem Jahr wohnt und arbeitet Fabian F. in einem Jugendheim am Rande der Stadt Zürich. Er macht dort eine Lehre als Polymechaniker und besucht einmal pro Woche seinen Psychotherapeuten. In der Freizeit zeichnet er oder spielt Gitarre. Rein theoretisch könnte er jederzeit aus dem offenen Heim abhauen, aber er will dort bleiben. Innerhalb der Strukturen eines klar definierten Tagesablaufs, betreut von Pädagogen, Psychologen und Bezugspersonen, fühlt er sich sicher. «Ich bin hier am richtigen Ort», sagt er. Fabian F. gilt mit einem Intelligenzquotienten von 136 als extrem intelligent und will aus der überdurchschnittlichen intellektuellen Leistungsfähigkeit im Bezug auf sein Delikt einen Nutzen ziehen, indem er die Hintergründe seines Krankheitsbildes zu verstehen versucht. Ziel sei es, die Signale für eine sich anbahnende Psychose selber zu erkennen. «Denn das Allerschlimmste», sagt Fabian F., «wäre für mich, wenn so etwas noch einmal passiert.»


Die Attacke mit dem Hammer hätte eine x-beliebige Person treffen können. Emil T. hatte das Pech, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort zu sein. «Ich habe keine Wut auf Fabian und finde es richtig, dass er behandelt wird», sagt Emil T., der hätte tot sein können, dem es gesundheitlich heute erstaunlich gut geht und der - nach drei Monaten Arbeitsunfähigkeit - wieder voll in seiner Firma arbeitet und sogar wieder zwei Lehrlinge ausbildet, weil er Jugendlichen eine Chance geben will. Schwer nachvollziehbar ist für ihn die Entscheidung des Strafgerichts, welches - wegen der Schuldunfähigkeit des Angeklagten - nicht auf seine Zivilklage eintrat und seine Forderung von 50 000 Franken auf den Zivilweg verwiesen hat. Letzte Hoffnung für Emil T. auf eine Erstattung der ungedeckten Arzt- und Spitalkosten sowie des ganzen Erwerbsausfalls ist die kantonale Opferhilfe.