PUBLIKATION

Neue Zürcher Zeitung

ZUSAMMENARBEIT

Nele Martensen (Fotografie)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

3.10.2011

ALLEINERZIEHEND ABER NICHT ARM

 

Die finanzielle Solidarität zwischen Mann und Frau spielt nach einer Scheidung nicht mehr gleichermassen wie früher. Mütter mit guter Ausbildung sind im Vorteil.

 

Repräsentativ ist sie nicht, aber Vertreterin einer wachsenden Gruppe, für manche gar eine Provokation, weshalb Brigitte*), eine 44-jährige, elegante Wirtschaftsanwältin wenig Aufhebens um ihren Lebensstil macht. Die spezialisierte Juristin wohnt mit ihrem 13-jährigen Sohn in einer geräumigen Attikawohnung mit Blick auf den Zugersee, fährt ein BMW coupé, erzielt mit ihrem 100%-Job  ein Jahresgehalt von 180'000 Franken  und legt  – so hört es sich jedenfalls  an – folgendes «Geständnis» ab: «Ich bin alleinerziehend, aber nicht arm.»

 

Die zunehmende Zahl finanziell gut situierter Alleineinziehender ist unterschiedlich begründet. Entweder gehen beide Elternteile einer gut bezahlten Arbeit nach, oder mindestens ein Elternteil ist aufgrund eines hohen Verdienstes im Stande, dem finanziell schwächeren Partner hohe Unterhaltsbeiträge zu bezahlen. «Die immer noch vorherrschende defizitäre Betrachtungsweise der Alleinerziehenden entspricht längst nicht mehr der Lebensrealität» erklärte Edith Schwab, Präsidentin des European Network of Single Parent Families, unlängst in einem Interview. «Alleinerziehende stehen mitten in der Gesellschaft.» Die Formel «Arm und Alleinerziehend» wird dennoch gebetsmühlenartig gebetet, grad so, als würde es sich bei den schweizweit 182'000  so genannten Einelternhaushalten mit 255'000 Kindern um eine homogene Masse handeln, die ausnahmslos am Rande des existentiellen Ruins lebt.

 

Was steckt hinter dieser populären Ansicht, wonach Eltern, die sich trennen, (finanziell) grundsätzlich schlechter dastehen, als Frauen und Männer, die mit ihren gemeinsamen Kindern unter einem Dach leben? Kann, oder darf es nicht sein, dass Väter und Mütter ihr Leben auch nach der Trennung wirtschaftlich im Griff haben? Käme dies einer realen Bedrohung der klassischen, unter Druck geratenen Viererkiste mit einem männlichen Ernährer gleich?

 

Die 42-jährige Greta*), die mit ihren beiden Kindern seit einem Jahr alleine lebt, und kurz vor der Scheidung steht, hat die Finanzen, wie sie sagt, «im Griff.» Zwar hat das Paar kurz nach der Trennung die gemeinsame Liegenschaft verkauft, doch der dabei erzielte Gewinn fiel so hoch aus, dass es nachher für eine schöne Eigentumswohnung reichte, die ihr gehört.  Ihr Mann ist gerade auf dem Höhepunkt seiner Karriere angelangt, verdient 140'000 Franken, wohnt  in einer geräumigen 3-Zimmer-Wohung, wo ihn die Kinder regelmässig besuchen, und hat Freude an teuren Weinen. «Emotional ist jede Trennung schlimm, aber wenigsten kann ich die finanzielle Situation positiv beeinflussen und bin nicht nur auf den Goodwill meines Mannes angewiesen» Mit ihrem 50 % Pensum in einem Treuhandbüro verdient die Buchhalterin 4000 Franken, für die Kinder erhält sie 3000 Franken Alimente. «Mit den 7000 Franken komme ich gut zurecht. Luxus brauche ich keinen.», meint sie zufrieden. Unterhalt für sich selber hat sie gegenwärtig keinen, dafür übernimmt ihr Noch-Mann, mit dem sie gut klar kommt, ihre Steuerrechnung. In zwei, drei Jahren, spätestens aber wenn die Festhypothek abgelaufen ist, will Greta ihr Pensum erhöhen. Diesen Sommer hat sei eine neuen Mann kennen gelernt. «Einen Ernährer», betont Greta nicht ohne Stolz, «brauche ich nicht. Aber einen Mann, der mich nach einem strengen Tag in die Arme nimmt.»

 

Unmittelbar nach der Auflösung des  gemeinsamen Haushalts, geraten die meisten Familien in eine finanzielle Schräglage, «aber wer sagt denn», so Anna Hausherr vom Dachverband der Alleinerziehenden mit 2500 Mitgliedern, «dass dies auf Ewig so bleiben wird?» Manche Väter und Mütter, dies die Erfahrung Hausherrs,  würden durch den finanziellen Druck, den eine Trennung auslöse, beruflich einen Zacken zulegen. «Mütter, bei denen der Beruf schon während der Ehe eine zentrale Rolle spielte, könne die Scheidung in ihren beruflichen Ambitionen sogar beflügeln: Sei es  durch Erhöhung des Pensums, Lohnforderungen oder der Suche nach einem besser bezahlten Job.

 

Genauso war es bei Brigitte. Nach der Geburt ihres Sohnes vor 13 Jahren arbeitete 60%, zum Zeitpunkt  der Scheidung erhöhte sie auf 80 %. Als nach sechs Jahren ihr persönlicher Unterhaltsanspruch von monatlich 2000 Franken erlosch, sogar 100 %, obwohl es ihrem Exmann fast lieber gewesen wäre, sie hätte stattdessen mehr Zeit für das Kind gehabt. Er selber befindet sich finanziell ebenfalls in einer komfortablen Lage. Nach Abzug der 2500 Franken Kinderalimente, die er für seinen Sohn noch mindestens zehn Jahre lang bezahlen wird, plus 1000 Franken, die er freiwillig an die Internatskosten beisteuert, bleibt dem erfolgreichen Kaufmann noch genug für den Eigenbedarf und die Zweitfamilie, die er gegründet hat.

 

Das Bild, der erwerbscheuen, verwöhnten Mutter, die – um mehr Unterhalt zu kassieren - möglichst wenig arbeitet, treffe nur in Ausnahmefällen zu, so Hausherr. Wenn Alleinerziehende tatsächlich ihr Pensum nicht erhöhen, sei es nicht Faulheit, die sie davon abhalte, sondern der Mangel an Betreuungsmöglichkeiten. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist einer alleinerziehenden Mutter eine Erwerbstätigkeit im Umfang von 50 % erst zumutbar, sobald das jüngste Kind 10 Jahre alt ist, die volle Erwerbstätigkeit, sobald das jüngste Kind 16 Jahre alt ist. «Doch viele Mütter», so Anna Hausherr, «arbeiten mehr, als von ihnen verlangt werden kann.»

 

Dies bestätigt die Statistik: Laut einer Erhebung des Bundesamts für Statistik aus dem Jahre 2009 sind knapp 25 % der alleinerziehenden Mütter mit Kleinkindern – also  bis zum Alter von 6 Jahren – Vollzeit erwerbstätig. In Paarfamilien trifft dies nur auf 12 % der Mütter von Kleinkindern zu. Bei der frisch geschiedenen, 40-jährigen Rita*) geht das Gericht von einem potentiell erzielbaren Einkommen von monatlich 1200 Franken aus, das sie als selbständige Grafikerin im 20 % Pensum erwirtschaften kann. 1500 Franken bezahlt der Ex-Mann an Kinderalimente, 7000 Franken beträgt der Unterhalt an Rita. «Ich bin privilegiert», sagt sie, betont aber, dass auch die monatlichen Hypothekarzinsen von 4200 zu ihren Lasten gehen. Die Fünfzimmerwohnung, in der sie seit einem Jahr mit der sechsjährigen Tochter alleine lebt, war ursprünglich als Familienwohnung für alle drei, vielleicht sogar mal vier Personen, geplant gewesen. Doch unmittelbar nach Wohnungsbezug sprach der Mann von Scheidung.  Zu Gute kommt der Gestalterin jetzt nicht nur, dass ihr Ex lukrative Mandate als Unternehmensberater hat, sondern sie selber immer mit einem Bein im Erwerbsleben stand. Im  Laufe der letzten Jahre konnte sie sich  einen zuverlässigen Kundenstamm zulegen, den sie jetzt mit einer Akquisitionsoffensive ausbauen will und muss. Wenn ihre Tochter in die Schule kommt, möchte sie das Pensum auf 50 % erhöhen, «denn ich mache meine Arbeit leidenschaftlich gerne.»

 

Dass sich ein allzu selbstsicheres und autonomes Auftreten für Alleinerziehende nicht unbedingt schickt, erlebt die selbstbewusste Wirtschaftsanwältin Brigitte immer wieder. Als sie neulich mit ihrem BMW Coupé vor dem Golfplatz hielt und dort eine Nachbarin traf, fragte diese  halb ernst-, halb scherzhaft: «So, so – alleinerziehend und golfend? » Brigitte blieb cool: «Ja, das geht.»

 

*) Namen der Redaktion bekannt

 


Interview mit Andrea Hodel. Sie ist Fachanwältin SAV und spezialisiert auf Familien-, Scheidungs- und Erbrecht und arbeitet in Zug.

 

Die Erwerbstätigkeit der Frauen nimmt zu, die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau schwinden. Führt dies längerfristig dazu, dass gut ausgebildete Mütter, weniger Gefahr laufen, zum Sozialfall zu werden, wenn sie sich von ihrem Partner trennen?
Natürlich, erwerbstätige Mütter, die sich scheiden lassen, sind ein Stück weit unabhängiger. Wir wissen, dass früher nicht wenige Frauen in einer unglücklichen Ehe ausgeharrten, weil das klassische Rollenmodell mit einem männlichen Versorger ihnen keine Alternative liess. Mütter, die auch während der Ehe im Berufsleben integriert waren, sind diesbezüglich flexibler und irgendwie im Vorteil. Es ist einfacher, ein 50 Prozent Pensum auf 70 Prozent aufzustocken, als nach jahrelanger Absenz auf dem Arbeitsmarkt wieder neu einzusteigen. Auch für den Arbeitgeber ist die bereits eingearbeitete Mitarbeiterin, die ihr Pensum von 50 auf 70 Prozent erhöht, attraktiver, als eine Einsteigerin, die lediglich 20 Prozent arbeitet.

 

Eine Scheidung bringt viele Haushalte in eine finanzielle Schieflage. Wenn jedoch ein Ehepaar, das zwei Kleinkinder hat, mindestens 10'000 Franken im Monat erwirtschaftet, ist das gemäss Ihren Erfahrungswerten finanziell machbar. Wie kommen Sie auf diese Zahl?
Ich rechne dem Mann ein Existenzminimum von 4000 Franken an, der Frau, die mit den Kindern wohnt, ein solches von 6000 Franken. Wenn der Mann alleine 10'000 Franken verdient und sie nichts, erhält sie für sich und die Kinder 6000 Franken, er kann 4000 behalten. Wenn er aber 8000 Franken verdient und sie 2000, dann wird sie 4000 erhalten und er kann 4000 behalten. Im zweiten Beispiel ist die Sachlage aus Optik des Mannes befriedigender, denn da muss er «nur» die Hälfte seines Lohnes abgeben. Da steckt viel Psychologie dahinter.

 

Im Idealfall kommt es nach Anrechnung des Existenzminimums sogar zu einem Überschuss. Wie wird dieser aufgeteilt?
Darüber herrscht häufig Streit. Früher war es so, dass der Überschuss zu zwei Drittel an Frau und Kinder ging und zu einem Drittel an den Mann. Doch das Bundesgericht hat entschieden, dass die unterhaltsberechtigte Person nur soviel vom Überschuss bekommt, wie sie braucht, um den gewohnten Lebensstandard weiterzuführen. Der Rest des Überschusses bleibt bei der Person, die ihn verdient. So will man sicherstellen, dass die unterhaltsberechtigte Frau nicht auf Kosten des Mannes, der den Überschuss verdient, Vermögen anhäufen kann.  In der Praxis führt dies aber dazu, dass die Parteien für alle Bedarfspositionen – Nailstudio, Coiffeur, Fitness, Konzerte – Belege einreichen, um vor Gericht glaubhaft zu machen, dass man diese Ausgaben schon immer hatte und sie darum auch ins künftige Budget einzukalkulieren seien.

 

Welche Akzeptanz geniesst der nachelterliche Unterhalt, den die meisten Familienväter an ihre Expartnerinnen bezahlen müssen?
Die meisten Männer akzeptieren diese Zahlung und sehen deren Notwendigkeit ein, wenn sie dadurch nicht selber an den Rand des finanziellen Ruins geraten. Wichtig ist für die Männer, dass beim nachehelichen Unterhalt irgendwann einmal ein Ende in Sicht ist. Mit der heutigen Generation von zunehmend besser ausgebildeten, emanzipierten Müttern mit Studium oder Fachhochschule und hoher Erwerbsaffinität geht die Bedeutung des nachehelichen Unterhalts denn auch tendenziell zurück. Der Anspruch darauf endet deshalb früher. Das merkt man jetzt schon. Es geht immer mehr in Richtung Individualisierung, vor allem wenn die Ehe von kurzer Dauer und nicht «lebensprägend» war. Jeder und jede soll nach der Scheidung für sich schauen, und wenn das nicht geht, muss halt der Staat einspringen. Ob das richtig ist, bezweifle ich.

 

Es gibt mittlerweile viele Männer, die mit einem gewissen Stolz auf die Erwerbstätigkeit, vielleicht sogar Karriere ihrer Ehefrau hinweisen.
Natürlich gibt es das. Ich erlebe aber auch immer wieder gut verdienende Männer, die sich während der Ehe mit einer Frau schmücken, die aufgrund der männlichen Finanzkraft nicht ausser Haus arbeiten zu gehen braucht. Sobald es in solchen Ehen jedoch zur Scheidung kommt, wünschen sich diese Männer plötzlich eine Frau, die möglichst schnell auf den eigenen Beinen steht und selber ihr Geld verdient.

 

Immer häufiger findet die so genannte Mehrverdienstklausel Eingang in Scheidungskonventionen. Wie funktioniert diese genau und ist sie zu empfehlen?
Nehmen wir eine Frau, die 2000 Franken Unterhalt erhält und 2000 Franken selber verdienen muss. In einer Mehrverdienstklausel kann man nun vereinbaren, dass sich, wenn sie plötzlich 3000 Franken verdient, ihr Unterhalt von 2000 auf 1500 Franken reduziert und somit jede Partei zur Hälfte an diesem «Gewinn» von 1000 Franken profitiert. Ich rate aber von solchen Klauseln ab. Denn wenn die Frau schon mehr arbeitet, beziehungsweise eine besser bezahlte Arbeit findet, soll sie auch vollumfänglich von diesem Mehrverdienst profitieren. Zudem entstehen durch eine Pensenerhöhung fast immer Mehrkosten im Bereich der Betreuung, und die wollen ja auch bezahlt sein. Wenn wir schon davon ausgehen, dass die Ehe keine Lebensversicherung mehr ist und die nacheheliche Solidarität ihre Grenzen hat, dann muss doch auch einer Mutter der Mehrverdienst in vollem Unfange bleiben. Entweder muss es die Mehrverdienstklausel für beide geben, oder – im Zeichen der konsequent gelebten Gleichberechtigung –  gar nicht.