PUBLIKATION

NZZ am Sonntag

ZUSAMMENARBEIT

Melk Thalmann (Illustration)

TEXT

Sabine Windlin

DATUM

25.5.2008

WER HAT ANASTASIA GETöTET?

 

Ein sechsjähriges Mädchen liegt morgens tot im Bett. Verdächtigt wird die Mutter. Sie sitzt vier Jahre in Haft. Dann spricht das Gericht sie frei. Doch es bleiben viele offene Fragen.

 

Die Frau, die sich an diesem Frühlingsmorgen kurz vor halb sieben bei der Notrufnummer 144 meldet, spricht mit ruhiger Stimme. «Es muss jemand kommen. Es ist etwas passiert.» Routinemässig hakt die Mitarbeiterin der Notrufzentrale nach. Was denn? Wo denn? Doch statt nähere Angaben zu machen, wiederholt die Anruferin: «Sie müssen kommen. Es ist etwas passiert . . .», dann, in gleicher Tonlage, «. . . mit meiner Tochter. Die ist tot.»


Anastasia Petrowna, geboren 1998, am Tag ihres Todes noch nicht einmal sechs Jahre alt. Mit einer Decke bis zum Hals zugedeckt, auf dem Rücken liegend und nur mit einer Unterhose bekleidet, liegt das Kind in seinem Bett, als die Einsatzkräfte des Rettungsdienstes am 12. Mai 2004 um 6 Uhr 25, nur sieben Minuten nach dem Anruf, in der Wohnung von Mutter und Tochter in Steinhausen (ZG) eintreffen. In aller Ruhe öffnet die Frau den Sanitätern die Tür und weist sie in das Kinderzimmer. Sie weint nicht, ist nicht aufgewühlt und lässt sich anderntags wegen Tatverdachts ohne Widerstand in Untersuchungshaft nehmen. Die Obduktion ergibt: «Ersticken infolge Kompression des Brustkorbes». Durch körperliche Gewalt wurde der Brustkorb des Mädchens so lange und so fest zusammengedrückt, bis es keine Luft mehr bekam und in der Folge erstickte; nach einem qualvollen, hoffnungslosen Todeskampf.


Die Staatsanwaltschaft Zug hatte Natascha Petrowna * diesen Frühling wegen Mordes angeklagt. Sie sah es als erwiesen an, dass die Mutter, eine russische in Zürich arbeitende Prostituierte, ihr Kind in der Nacht umgebracht hatte, weil es ihr bei der Ausübung ihres Berufes und dem Traum von Wohlstand «im Wege stand». Wohl kam es im Indizienprozess - nach dem Grundsatz «im Zweifel für die Angeklagte» - zu einem Freispruch, zu einem Freispruch freilich, der viele Fragen aufwirft, ein Gericht der höheren Instanz noch weiter beschäftigen wird und in den Fall Anastasia, der die Innerschweiz seit vier Jahren beschäftigt, in keiner Art und Weise Licht bringt.


Auch Natascha Petrowna, gezeichnet von der vierjährigen Untersuchungshaft, provozierte weitere Fragen, als sie vor Gericht erschien - von Kopf bis Fuss in Schwarz gekleidet, in einem Rock, der bis zu den Knöcheln reichte und frisch polierten Highheels, als ginge sie ins Opernhaus. Etwas Exzentrisches haftet der 36-Jährigen an, etwas erlesen Kaltes: «Ich war das nicht. Ich war es nicht.» Es klingt wie auswendig dahergesagt. Der Richter stellt die naheliegendsten Fragen: «Wer war es dann?» «Auf diese Frage kann ich im Moment keine Antwort geben.» «Haben Sie sich denn nie Gedanken darüber gemacht, wer Ihre Tochter hätte umbringen können?» «Doch, aber ich kann es nicht sagen.» «Ist es Ihnen denn egal, wer Ihre Tochter umgebracht hat?» «Das interessiert mich sehr. Aber ich weiss es nicht.» Und auf die Frage, ob allenfalls jemand in ihrem Auftrag das Mädchen getötet haben könnte, meint sie: «Es erschreckt mich, dass Sie an so etwas denken.» Aber der Tod ihrer Tochter, entgegnet der Richter, erschrecke sie als Mutter offenbar nicht.


Aufgewachsen in sogenannt ordentlichen Familienverhältnissen und ausgebildet zur Kleinkindererzieherin, lernt Natascha Petrowna 1996 ihren künftigen Ehemann, einen Schweizer, in Polen kennen. Sie ist 24-jährig, arbeitet schon als Prostituierte. Noch in demselben Jahr kommt es zur Hochzeit, doch die Ehe ist nur von kurzer Dauer. Als Natascha schwanger wird, geht die Beziehung mit dem Kindsvater in die Brüche. Natascha darf in der Schweiz wohnen bleiben. Ihre Kontakte beschränken sich auf Kundschaft aus dem Milieu, mit ihrer Familie in Russland pflegt sie telefonischen Kontakt. Die ersten fünf Jahre geht es. Dann nimmt ihr Leben eine Wende zum unverkennbar Schlechten.


Die Arbeit im Sexgewerbe macht ihr zu schaffen. Der finanzielle Reiz macht die Dienstleistung, die sie als Domina Michelle erbringen muss, nicht mehr wett. Zudem hat sie Mühe, für ihre Tochter während der Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit zu finden. Natascha sattelt um. Als Webdesignerin will sie fortan tätig sein. Von zu Hause aus. Sie besucht Kurse, will ihre eigene Firma gründen. Doch die Neuorientierung missglückt. Nachdem sie ihr Erspartes für eine Zahnsanierung und eine Wohnung in Moskau aufgebraucht hat, bringt das Webdesign nicht den erhofften Umsatz. Natascha lebt von der Sozialhilfe.


So aber hat sie sich ihr Leben nicht vorgestellt. Im Frühling 2004 bereitet sie den Wiedereinstieg in die Prostitution vor. In Zürich sucht sie nach einem Etablissement, reserviert eine Website für ihre Sadomaso-Dienste. Für Anastasia wird ein Flug nach Russland gebucht. Ein paar Monate lang soll das Kind bei den Grosseltern bleiben. Der Begleitservice der Aeroflot für alleinfliegende Kinder ist bereits organisiert, der Betreuungsvertrag mit der Kinderkrippe gekündigt.


Am 11. Mai holt Natascha Petrowna ihre Tochter um 18 Uhr aus der Kinderkrippe ab. Danach spielt das Kind mit einem Nachbarsbuben auf der Strasse und isst mit der Mutter. Besuch gibt es keinen. Zweimal verlässt Natascha die Wohnung kurz: einmal, um das Auto in der Garage zu parkieren, ein andermal, um im Auto eine CD zu holen.


Dass sich in dieser Zeit eine Drittperson in die Wohnung geschlichen haben und das Mädchen getötet haben könnte, scheint dem Staatsanwalt eine «bloss theoretische Möglichkeit». In der Todesnacht, so Natascha, habe sie sich die Haare gefärbt, am Computer gearbeitet, anschliessend sei sie schlafen gegangen, dann habe sie sich Watte in die Ohren gestopft. Will sie damit sagen, dass sie darum nicht bemerkt hat, wie ihr Kind zu Tode kam? Die Antwort lautet: «Ich habe in der Nacht nichts Spezielles gehört.» Eine Nachbarin hingegen will an demselben Abend ein lautes «Angstweinen» gehört haben. Das Weinen habe sie gekannt, es sei das von Anastasia gewesen.

Unbestritten ist, dass Natascha in ihrer Rolle als Mutter überfordert war. Die Kindergärtnerinnen machen das Sozialamt auf eine «psychische und physische Vernachlässigung» aufmerksam. Bald ist das Mädchen nicht genügend warm angezogen, bald kommt es hungrig oder ohne Zvieri. Öfter sieht es bis spät fern oder wird für Stunden allein zu Hause gelassen.


Zu den Betreuerinnen fasst Anastasia Vertrauen. Sie werde von ihrer Mutter geschlagen, habe Angst vor ihr und müsse aufpassen, «dass nichts passiert», erzählt sie. Zu einer Tagesmutter sagt Anastasia mehrmals den Satz: «Ich mach dich tot.» Als diese verdutzt nachfragt, was das solle, meint Anastasia, das sage ihre Mutter auch immer zu ihr.


Natascha Petrowna hat sich während der Ermittlungen nie dafür interessiert, ob ein Tatverdacht gegen eine Drittperson vorliege. Auch hat sie sich gegen eine psychiatrische Begutachtung zur Wehr gesetzt. Die Frage des Richters, ob sie psychische Probleme habe oder gar eine «gespaltene Persönlichkeit», die allenfalls zur Tat hätte führen können, verneint sie empört. «Ich habe einen gesunden Verstand und ein Gehirn mit zwei Hälften. Ich bin mir bewusst, was ich sage und tue.»

 

Der Staatsanwalt ist - auch ohne verwertbare Resultate einer durchgeführten DNA-Analyse - überzeugt: Anastasia musste ihre eigene Mutter als Peinigerin und Angreiferin erkannt haben, als sie wehrlos aus friedlichem Schlaf erwachte. Die nächste Instanz wird entscheiden und hoffentlich mehr Antworten liefern; auch betreffend die Frage, die sich nach diesem überraschenden Freispruch alle stellen: Wer, wenn nicht die Mutter, hat Anastasia getötet, und vor allem - warum?